Teilnahmebedingungen Wettbewerb «5 kleine Schritte»

Allgemein

  • Der Wettbewerb unterliegt schweizerischem Recht.
  • Bei allfälligen Auslegungsfragen / Streitigkeiten, namentlich über die Gewinnzuteilung, entscheiden die Zentralschweizer Umweltfachstellen endgültig. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Teilnahme

  • Die kostenlose Teilnahme ist allen 3. bis 6. Primarschulklassen der Zentralschweiz möglich (UR, SZ, OW, NW, LU, ZG).
  • Pro Schulklasse kann ein Film eingereicht werden.
  • Die Teilnahme erfolgt über die Anmeldung auf der Webseite e-chline-schritt.ch.
  • Die Kampagne behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei unsachgemässer Wettbewerbsteilnahme (z.B. Angabe von falschen Daten, Verletzung der Rechte von Drittpersonen und bei Verstössen gegen geltendes Schweizer Recht) ohne Angabe von Gründen auszuschliessen und die möglichen Preise an andere Teilnehmende zu vergeben.
  • Die Verwendung einer automatisierten Teilnahme mittels einer Eingabe-Software oder ähnlichen Hilfsmitteln ist verboten.
  • Die Zentralschweizer Umweltfachstellen bzw. deren Redaktion behält sich das Recht vor, Textbeiträge für die Veröffentlichung hinsichtlich Rechtschreibung und Grammatik anzupassen.
  • Durch Ihre Teilnahme am Wettbewerb und mit dem Eintrag Ihrer persönlichen Daten erklären Sie Ihre Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen. Wenn Sie sich mit diesen Teilnahmebedingungen nicht einverstanden erklären, bitten wir Sie, am Wettbewerb nicht teilzunehmen.
  • Die Zentralschweizer Umweltfachstellen behalten sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit Änderungen an Teilen dieser Teilnahmebedingungen vorzunehmen, d.h. Passagen zu ergänzen, zu ändern oder zu streichen.

Datenschutz

  • Bei der Anmeldung sind personenbezogene Daten notwendig um Teilnehmer über ihren Gewinn zu informieren. Die Daten werden ausschliesslich im Zusammenhang mit dem Wettbewerb verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
  • Der Teilnehmer erteilt die ausdrückliche Genehmigung zur Veröffentlichung der Klassenbezeichnung, des Namens des Schulhauses und der Standortgemeinde. Die Bearbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung des schweizerischen Datenschutzgesetzes.
  • Der eingereichte Film, darf im Rahmen der Kampagne «E chline Schritt» veröffentlicht werden (Webseite Kampagne, Anlässe, Präsentationen, Facebook, Instagram etc.).
  • Die Lehrperson stellt sicher, dass die Einwilligung der Lernenden und der Erziehungsberechtigten zur Veröffentlichung des eingereichten Films vorliegen.

Gewinn

  • Die Gewinner werden brieflich oder per E-Mail benachrichtigt. Ist die Benachrichtigung und Zustellung der Gewinnsache aufgrund falscher oder fehlender Angaben bei der Anmeldung nicht möglich, verfällt der Gewinn.
  • Die Preise werden nicht in bar ausbezahlt.
  • Sollte der angepriesene Gewinn aufgrund von aussenstehenden Ereignissen, auf die die Zentralschweizer Umweltfachstellen keinen direkten Einfluss haben, nicht verfügbar oder nicht einlösbar sein, behalten sich die Zentralschweizer Umweltfachstellen das Recht vor, einen ähnlichen Ersatz als Gewinn anzubieten.
  • Es besteht weder eine Kaufverpflichtung noch ein Zwang zur Annahme der Gewinnsache.
  • Sollte ein Gewinner aus irgendwelchen Gründen einen Gewinn nicht annehmen können oder den Gewinn nicht ausüben können, wird die Gewinnsache an einen anderen Wettbewerbsteilnehmer vergeben.
  • Die Inanspruchnahme eines Gewinns setzt die vorherige Erfüllung der Teilnahmebedingungen voraus.